Tipps zur Regelinsolvenz: Das Insolvenzverfahren einer Regelinsolvenz beinhaltet viele Fallstricke, welche Freiberufler oder Gewerbetreibende nur dadurch abwenden können, wenn sie sich genau über das Regelinsolvenzverfahren informieren. Daher ist schon vor der anstehenden Regelinsolvenz eine gute Insolvenzberatung das wichtigste Instrument um schuldenfrei zu werden…
Die Regelinsolvenz ist das komplizierteste Insolvenz- verfahren, das die Insolvenzordnung als Bundesgesetz vorsieht. Sie richtet sich an alle Unternehmer oder an juristischen Personen. Aber auch Selbstständige können im Rahmen der Regelinsolvenz ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass es mehr als 19 Gläubiger gibt und dass Forderungen aus Arbeitsver-hältnissen bestehen, etwa gegenüber dem Finanzamt, den ehemaligen Mitarbeitern, den Berufsgenossenschaften und Co. Aufgrund des sehr komplexen Regelinsolvenz Verfahren ist es für die Schuldnerberatung notwendig, sich eine gute Insolvenzberatung zu suchen. Die Insolvenzberatung kann mit ihrem fachlichen Know-how nämlich zahlreiche Vorteile für Schuldner herausholen. Wurden beispielsweise mehrere Unternehmen gegründet, so kann ein Unternehmen, das nicht vom Regelinsolvenzverfahren betroffen ist, auch weiterhin fortgeführt werden. Ebenfalls kann eine gute Insolvenzberatung dafür sorgen, dass die Kosten für die Insolvenz, die sich aus den Kosten für den Insolvenzverwalter und verschiedenen Gerichtskosten zusammensetzen, gestundet werden.
Das heißt, sie müssen nicht sofort und im Voraus, sondern können erst später gezahlt werden. Damit diese Vorteile soweit wie möglich genutzt werden können, ist es wichtig, dass eine gute Insolvenzberatung zur Seite steht. Sie klärt über die Rechte und Pflichten des Schuldners auf und hilft ihm beim Durchlaufen des Verfahrens. Besonders wichtig ist eine gute Insolvenzberatung für juristische Personen. Denn in vielen Fällen können sich die Geschäftsführer einer GmbH sogar strafbar machen, etwa durch eine Insolvenzverschleppung bei einer GmbH Insolvenz. Sie müssen dann für die Schulden der juristischen Person mit dem eigenen Vermögen aufkommen. Eine gute Insolvenzberatung wird dem Geschäftsführer auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen und kann eine Haftungsfreistellung erreichen. Im Ablauf der Regelinsolvenz muss der Schuldner, also der Unternehmer, verschiedene Phasen durchlaufen. Der Antrag auf Regelinsolvenz kann, im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren, allerdings direkt beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Ein außergerichtliches oder gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist nicht nötig.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Er überprüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und kann auch Sanierungschancen in Augenschein nehmen. Hier kann eine gute Schuldnerberatung wieder punkten, da sie für den Insolvenzverwalter viele verschiedenste Zuarbeiten leisten kann. Dadurch können evtl. bestehende Sanierungschancen für das Unternehmen zeitnah erkannt und umgesetzt werden. Folglich kann das Unternehmen nicht selten zumindest teilweise gerettet und auch nach Abschluss der Regelinsolvenz fortgeführt werden. Voraussetzung für die Unternehmensfortführung ist allerdings die Zustimmung der Gläubiger, die in der Gläubigerversammlung eingeholt wird. Je besser die Chancen für eine Unternehmenssanierung sind und je besser diese dank einer Insolvenzberatung dargestellt werden können, umso höher ist die Chance, dass die Gläubigerversammlung der Firmen Fortführung auch zustimmt. Fazit: Eine Beratungsgespräch mit einem guten Insolvenzberater sollte rechtzeitig geführt werden und keinesfalls lange hinaus gezögert werden.












